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Die gesetzliche Grundlage und die aktuelle Zusammensetzung

Niedersächsisches Schulgesetz

Im Schulgesetz werden in den Paragrafen 38a,38b und 38c Aufgaben, Verfahren und Zusammensetzung des Schulvorstandes beschrieben.

Für die Grundschule gelten folgende Punkte (Der Text lehnt sich an das niedersächsische Schulgesetz an.).