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Was ist der Schulelternrat?

Die Klassenelternschaft  KlassElt500


Die Klassenelternschaft bildet sich aus den Erziehungsberechtigten der Klassenkinder.

Diese Elternschaft wählt für ihre Klasse einen Elternvertreter und einen stellvertretenden Elternvertreter für 2 Jahre.

Sie vertreten die Klasse im Schulelternrat.

Die Elternvertreter pflegen den Kontakt zwischen den Lehrkräften und Eltern und unterstützen die Lehrkräfte bei Aktionen.

Sie laden mindestens einmal im Schuljahr zu Elternversammlungen ein und führen diese durch.

Die Elternvertreter geben Anliegen der Klasse an den Elternrat weiter.

Die Klassenelternschaft wird durch die Elternvertreter über wichtige Belange informiert.

Die Elternschaft wählt außerdem die Vertreterinnen oder Vertreter in der Klassenkonferenz und in der Zeugniskonferenz.



Der Schulelternrat    SER500


Alle Klassen wählen ihre Elternvertreter. Alle Elternvertreter zusammen bilden den Schulelternrat (abgekürzt: SER).

Der Schulelternrat trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr, bei Bedarf auch öfter. Der Schulelterrat bespricht grundsätzlich nur schulische Themen, persönliche Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen hier nicht Thema sein.

Ein wichtiger Tagesordnungspunkt bei den Sitzungen des Elternrates ist der Bericht durch die Schulleitung und/oder die Lehrkräfte. Die hierbei erhaltenen Informationen geben die Elternvertreter zum Beispiel bei einem Elternabend an die Eltern 'ihrer Klasse' weiter.

Natürlich berichten bei den Treffen des Elternrates aber auch die Eltern über die Elternarbeit und über die Anliegen ihrer Klassenelternschaft.

Auf diese Weise ist ein steter Informationsaustausch zwischen 'Schule' auf der einen Seite und 'den Eltern' auf der anderen Seite gewährleistet – trotz der großen Anzahl Eltern und der großen Menge an Information funktioniert das sehr gut.

Der Schulelternrat wird bei Entscheidungen, die die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung angehen gehört, hat aber dabei in den meisten Punkten kein Zustimmungsrecht. Zustimmungsrechte gibt es nur in bestimmten Angelegenheiten.

Der Schulelternrat wählt aus seiner Mitte seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter. Der oder die Vorsitzende des Schuleletrenrates vertritt die gesamte Elternschaft der Schule gegenüber Schulleitung, Schulträger und der zuständigen Landesschulbehörde.

Außerdem wählt der Schulelternrat die Vertreterinnen und Vertreter der Elternschaft in den Konferenzen und dem Schulvorstand.

Wer mehr über Elternarbeit in Niedersachsen lesen möchte findet eine sehr gute Zusammenstellung im Leitfaden zur Elternarbeit in Niedersachsen, den der Landeselternrat Niedersachsen herausgegeben hat. An diesen Leitfaden sind übrigens auch die Informationen in diesem Abschnitt angelehnt.